MOTORRAD GUTACHTEN in Hamburg

Suchen Sie einen Kfz Gutachter für Motorräder in Hamburg? Wir sind spezialisiert auf Motorräder und PKWs und bieten exzellenten Service unabhängig von Marke oder Hersteller. Mit unserer jahrelangen Erfahrung garantieren wir fachgerechte und faire Abwicklung ohne versteckte Kosten. Ob Schadensregulierung, Beweissicherung oder Wertfeststellung – kontaktieren Sie uns jederzeit für einen Termin. Das WSG-Team freut sich auf Ihr Anliegen.

MOTORRAD GUTACHTEN

KFZ GUTACHTER FÜR MOTORRÄDER IN HAMBURG

Suchen Sie einen Kfz Gutachter für Motorräder in Hamburg? Wir sind spezialisiert auf Motorräder und PKWs und bieten exzellenten Service unabhängig von Marke oder Hersteller. Mit unserer jahrelangen Erfahrung garantieren wir fachgerechte und faire Abwicklung ohne versteckte Kosten.
Ob Schadensregulierung, Beweissicherung oder Wertfeststellung – kontaktieren Sie uns jederzeit für einen Termin. Das WSG-Team freut sich auf Ihr Anliegen.

SO LÄUFT UNSER MOTORRAD GUTACHTEN AB

Um den wahren Wert Ihres Motorrads zu ermitteln, bieten wir spezialisierte Gutachten an. Besonders Sammlerstücke mit Umbauten profitieren von einer professionellen Bewertung. Vereinbaren Sie einen Termin, und wir kommen zu Ihnen oder empfangen Sie in unserer Werkstatt.

Wir prüfen Rahmen, Karosserie, Mechanik, Elektrik und Ausstattung, sowie Originalität und Übereinstimmung mit den Herstellungsvorschriften.
Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie ein detailliertes Gutachten mit technischen Daten, Ausstattung, Kilometerstand, Servicehistorie und Fotodokumentation.
Der Wert wird anhand von Seltenheit, Zustand, Originalität und Nachfrage ermittelt.

Wann und Warum brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Sollten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sein, so steht es Ihnen zu, dass Sie einen freien Sachverständigen konsultieren, der den Schaden bewertet und je nach Schaden, Tipps und Handlungsanweisungen gibt.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn Sie der Geschädigte sind und den Unfall nicht verursacht haben, ist das Gutachten für Sie kostenlos!

Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sowohl die Kosten für den KFZ-Sachverständigen, als auch die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt.

Was ist ein Kaskoschaden?

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, der durch folgende Umstände entstehen kann: Schaden durch Eingenverschulden, höhere Gewalt, Diebstahl, höhere Naturgewalten und Brand o.Ä..

Trage ich die Kosten bei einem Kaskoschaden?

Normalerweise schickt Ihre Versicherung einen Sachverständigen zur Schadensaufnahme. Sollten Sie aber mit dem Gutachten nicht zufrieden sein, so können Sie in “zweiter Instanz” über ein Sachverständigenverfahren einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Im Anschluss werden beide Gutachten von einem Obergutachter verglichen und bewertet. 

Aber Achtung: In diesem Verfahren fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden diese Kosten übernommen, sprechen Sie in diesem Fall am besten mit Ihrer Versicherung.

Muss ich den Schaden reparieren lassen?

Nein, die Möglichkeit besteht, dass Sie sich den Reparatur Gesamtbetrag netto auszahlen lassen.

Hier greift die “fiktive Abrechnung”, dabei werden die Reparaturkosten erfasst und berechnet. Hiervon müssen Sie aber die Mehrwertsteuer abziehen, da in dem Fall keine Steuer anfällt. Nachzulesen auch im BGB §249.

Achtung: Bei diesem Verfahren entstehen Kosten, die Sie ggf. tragen müssen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, inwieweit sie Sie unterstützt.

Steht mir ein Mietwagen zu?

Bei einem unverschuldeten Unfall: Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Mietwagen, welches sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs orientiert.

Sollten Sie das nicht wollen, so können Sie auch eine Auszahlung durch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, der sich anhand spezieller Tagessätze errechnen lässt. Gerne beraten wir Sie hierbei.

Kann ich eine Wertminderung geltend machen?

Eine Wertminderung tritt ein, wenn der Wagen nicht vollständig repariert werden konnte bzw. nicht in den vorherigen Zustand gebracht werden kann.

Normalerweise kann man die meisten Schäden am Fahrzeug vollständig beheben. Manchmal fallen aber einige versteckte Mängel erst später auf. Somit ist der Wagen weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert = Wertminderung.

Wenn man den Mangel mit dem Unfallschaden in Verbindung bringen kann, dann haben Sie noch Chancen auf Schadensersatz. WSG erstellt für Sie ein professionelles Gutachten, sodass auch dieser Punkt von vornherein beachtet wird.

SCHNELLE TERMINVERGABE
IN UND UM HAMBURG

Sie benötigen einen zeitnahen Termin in und um Hamburg, bestenfalls sofort? Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir vereinbaren gemeinsam einen passenden Termin. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu uns in die Werkstatt oder wir zu Ihnen fahren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und das WSG-Team aus Hamburg freut sich auf Ihr Anliegen.
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