Ablauf nach dem Schaden – WSG Service und Qualität

Nach einem Unfall oder Schadensfall werden viele Menschen nervös und unsere Mitarbeiter erhalten panische Anrufe. Auch deshalb gehört zum Service- und Qualitätsversprechen unser spezielles Einfühlungsvermögen. Wir beruhigen Sie, erläutern Ihnen die nächsten Schritte und begleiten Sie transparent auf Ihren Weg.

Vom Termin bis zur Schadensregulierung: Kfz-Sachverständiger WSG

Damit wir Sie und den Schadensfall kennenlernen dürfen, vereinbaren wir gemeinsam einen passenden sowie schnellstmöglichen Termin. Dabei sind wir sehr flexibel und finden immer eine Lösung. Hierfür können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder WhatsApp kontaktieren. Auch über unser Kontaktformular können Sie uns stets beauftragen (in der Regel melden sich unsere Profis innerhalb kürzester Zeit zurück). Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsort oder in die Werkstatt. WSG ist 24 Stunden und sieben Tage die Woche für Sie erreichbar – wir helfen Ihnen also rund um die Uhr!

Innerhalb 60 Minuten können wir bei Ihnen in Hamburg sein. Für Städte außerhalb Hamburgs teilen wir Ihnen unsere angedachte Ankunft direkt mit. Nachdem der Schaden Ihres Fahrzeuges detailliert begutachtet wurde, werden von den speziell ausgebildeten Mitarbeitern Fotos gemacht, welche essenziell für das weitere Verfahren sind. Alle unfallrelevanten Daten werden von uns aufgenommen. Währenddessen bespricht ein Mitarbeiter mit Ihnen den weiteren Ablauf der Schadensregulierung. Für Fragen steht Ihnen jederzeit ein Mitarbeiter zur Verfügung, sodass Sie stets up to date sind.

Nach der Begutachtung des Kraftfahrzeugs kalkulieren wir die Reparaturhöhe bei uns im Büro in Hamburg. Dabei definieren unsere Experten den Schadensumfang, ermitteln den Wert und Restmittelwert und dokumentieren den Nutzungsausfall. Darüber hinaus werden weitere wichtige Bestandteile beachtet. Auf Wunsch oder falls nötig, können unsere Profis mit unserer Hebebühne in unserer eigenen Werkstatt Ihr Fahrzeug begutachten. WSG – wir stehen für Präzision und Schnelligkeit: in der Regel benötigen unsere Fachleute circa 24 Stunden, um Ihr Gutachten zu erstellen. Selbstverständlich kann die Erstellungszeit je nach Aufwand variieren. Auch Kfz-Sondergutachten werden von uns durchgeführt: bei Verdacht auf Tachomanipulationen, Motor- oder Getriebeschäden, technischen Fehlern, etlichen Werkstattbesuchen ohne Verbesserungen und vieles mehr, führen wir die Kfz-Sondergutachten durch. Hierbei garantieren wir Ihnen, wie auch bei den Standard-Gutachten, Transparenz und vor allem Seriosität.

Was kostet ein Gutachter? Je nach Auftragslage und Auftragsvolumen können die Kosten variieren. Als Kfz-Unfall-Gutachter oder auch Kfz-Sachverständiger definieren wir nach Aufnahme Ihres Falles einen Kostenvoranschlag. Dieser wird Ihnen detailliert erläutert, damit Sie verstehen wofür Sie am Ende zahlen. Sie erhalten von uns das originale Gutachten per E-Mail – auf Wunsch können wir Ihnen das Gutachten auch gerne per Post zuschicken. Außerdem erhält Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung zeitgleich eine Kopie des von uns erstellten Gutachtens. So umgehen wir gemeinsam überflüssige Verzögerungen und Sie erhalten schnellstmögliche Lösungen.

Als WSG Ingenieurgesellschaft mbH haben wir mit unseren Serviceleistungen die unterschiedlichsten Fälle betreut. Die Dauer der Schadensregulierung selbst ist von Fall zu Fall anders. Von uns wurde im Vorwege jeder Schritt schnellstmöglich durchgeführt und nun liegt es an der Versicherung und dem jeweiligen Sachbearbeiter den Fall zu beenden. Nach unserer Erfahrung dauert dies circa zwei Wochen. Dabei ist zu betonen, dass Sie die Wahl haben, das Fahrzeug instand setzen oder sich den Schaden auszahlen zu lassen. Die Fahrzeugbewertungen, Reparaturkostenkalkulationen und Schadensgutachten werden von uns mit den jeweils aktuellen Daten der DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) und mittels des Systems SilverDat erstellt.

System SilverDAT


Sie benötigen Hilfe und eine Expertenmeinung? Dank unserer jahrelangen Tätigkeit in der Branche und der angeeigneten Expertise haben wir neben der gesammelten Erfahrung auch ein leistungsstarkes Netzwerk von Anwälten sowie Werkstätten aufgebaut. Auf Wunsch können wir Ihnen daher unsere persönlichen Empfehlungen aussprechen. Seit jeher arbeiten wir mit einer Anwaltskanzlei zusammen, welche sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Die erfolgreiche Zusammenarbeit hat sich auch positiv auf unsere Kunden ausgewirkt, weshalb wir diese Kanzlei mit Sicherheit empfehlen können. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Hierfür benötigen Sie keine Rechtschutzversicherung und bezahlen erst nach der Schadensregulierung. Unsere zertifizierten Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite – melden Sie sich daher gerne jederzeit bei uns. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Sie benötigen einen Anwalt?

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Anwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit der wir seit langer Zeit schon erfolgreich zusammenarbeiten. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten zu 100%. Sie benötigen dafür keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht in Vorklasse gehen! Da die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, raten wir grundsätzlich dazu, bei jedem unverschuldeten Unfall, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

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