DIE PARTNER VON WSG KFZ-SACHVERSTÄNDIGER AUF EINEN BLICK
Mit diesem Gutachten wird der entstandene Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt. Die Kosten des Gutachtens zahlt, bei einem fremdverschuldeten Unfall, die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Das Wertgutachten wird am Ende der Fahrzeugbewertung erstellt. Wir prüfen hierbei alle relevanten Faktoren und ermitteln den Händlereinkaufspreis (HEK), den Händlerverkaufswert (HVK) und/oder den Wiederbeschaffungswert (WBW).
Mit diesem Gutachten wird der entstandene Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt. Die Kosten des Gutachtens zahlt, bei einem fremdverschuldeten Unfall, die Haftpflicht des Unfallverursachers.