KFZ Sachverständiger

Haben Sie einen Unfall gehabt?

Wir als KFZ Sachverständiger helfen Ihnen im Handumdrehen. Beanspruchen Sie unseren Rundumservice. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns machen.

Wir, die WSG-Ingenieursgesellschaft, sind als Kfz Wert- und Schadengutachter in Hamburg vertreten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Automobilbereich und lassen Sie sich von uns beraten.

Rund um die Uhr erreichbar
Erfahrungen & Bewertungen zu WSG Ingenieurgesellschaft mbH
Willkommen bei WSG KFZ-sachverständiger

Ihr KFZ Sachverständiger in Hamburg und Umgebung

Sie brauchen unverzüglich Hilfe, da Sie einen Unfall hatten? Wir helfen Ihnen im Handumdrehen. Beanspruchen Sie unseren Rundumservice. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns machen.

Erfahrungen & Bewertungen zu WSG Ingenieurgesellschaft mbH

Wir bleiben 24 Stunden jeden Tag in der Woche für Sie erreichbar!

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Anwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!

Wir sind innerhalb von 60 Min. vor Ort!

Am selben Tag fertigen wir Ihr Gutachten an!

Zertifizierte Profis in unserem Fach - Unabhängig, schnell und kompetent

Unsere Dienstleistungen

Kaputtes Auto von vorne

KFZ Sachverständiger

Mit diesem Gutachten wird der entstandene Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt. Die Kosten des Gutachtens zahlt, bei einem fremdverschuldeten Unfall, die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Wohnwagen

Wertgutachten

Das Wertgutachten wird am Ende der Fahrzeugbewertung erstellt. Wir prüfen hierbei alle relevanten Faktoren und ermitteln den Händlereinkaufspreis (HEK), den Händlerverkaufswert (HVK) und/oder den Wiederbeschaffungswert (WBW).

Auto Totalschaden

Wert- und Restwertermittlung

Auch die Wert- und Restwertermittlung übernehmen wir für Sie. Hier wird nach dem Schadensfall der Restwert des Autos bestimmt und ob sich eine Reparatur lohnt oder Sie das Geld ausgezahlt bekommen, sodass Sie sich davon ein neues Auto kaufen können.

Unser Qualitätsversprechen

Ihre Schadensersatz ist unser Ziel. Und das so günstig, wie möglich für Sie. Deswegen bieten wir Ihnen unter anderem eine kostenlose Anfahrt in Hamburg und Umgebung an, sowie eine kostenlose Erstberatung am Telefon. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung als KFZ Sachverständiger erhalten Sie ein breites Spektrum an Service und Beratung in allen Bereichen des Automobils. 

Unser Job ist getan, wenn Sie glücklich und wieder mobil sind!

Unsere Kundenbewertungen

Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden mit unserem Service rundum zufrieden sind.
Die vielen positiven Bewertungen spiegeln diese Zufriedenheit wider und darauf sind wir stolz!
Die KFZ-Gutachter von WSG freut sich auf Ihr Feedback!

Die Partner von WSG KFZ-Sachverständiger auf einen BLick

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie einige Fragen gesammelt, die uns oft gestellt werden.

Bei einem Autounfall ist es wichtig, dass Sie gesund sind! Nachdem Sie überprüft haben, ob es Ihnen gut geht sollten Sie, falls Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind, sofort die Polizei verständigen, damit diese zur Unfallstelle kommt. Es kann aus den verschiedensten Gründen dazu kommen, dass die Polizei nicht zur Unfallstelle fährt. In diesem Fall nehmen Sie die Daten des Verursachers auf und lassen sich die Schuld des Unfallverursachers von der Person bestätigen – dies ist äußerst wichtig, damit es im Nachhinein nicht zu eine Aussage-gegen-Aussage Situation kommt.

Nachdem Sie diese Punkte durchgeführt haben, rufen Sie unsere Servicemitarbeiter an und schildern Ihre Situation. Als erfolgreicher Kfz Gutachter klären wir als WSG alles Weitere für Sie, sodass Sie beruhigt durch die Unfallsituation kommen.

Im Falle es eines Verkehrsunfalls sollten Sie als Unfallgeschädigter folgende Daten von der verursachenden Person und der Sachlage notieren:

  • Schadensort
  • Datum und Uhrzeit (Zeitpunkt des Unfalls)
  • Unfallhergang (je genauer die Beschreibung, desto besser)

Sollten Sie die Möglichkeit besitzen, Fotos vom Unfallort, von den Fahrzeugen und Ähnliches machen zu können, empfehlen wir Ihnen dies. Bilder können Ihnen im Falle eines Rechtsstreits Recht geben.

Prinzipiell gilt: sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls, lohnt es sich die Polizei zu rufen und den Unfall zu melden. Sollte es so sein, dass die Polizei nicht zur Unfallstelle fährt und den Unfall somit nicht aufnimmt, haben Sie wie bereits oben beschrieben die Möglichkeit, die Personaldaten und die Bestätigung des Verursachers mit Unterschrift aufzunehmen.

Ja! Sie haben das Recht einen freien Kfz Gutachter zu wählen. Selbst wenn der Versicherer des Unfallverursachers auch einen Kfz Gutachter in Auftrag gibt, besteht für Sie das Recht auf freie Gutachterwahl.

Damit die Chancengleichheit aufrecht erhalten bleibt, steht Ihnen im Haftpflichtschadenfall gegenüber dem Versicherer ein objektiver sowie neutraler Sachverständiger Ihres Vertrauens zu. Sie brauchen sich somit nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Solange Sie nicht der Verursacher sind, haben Sie also ein Anrecht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Die unabhängigen Dienste unserer Sachverständigen erzielen für Sie erfahrungsgemäß die besten Ergebnisse. Schildern Sie uns gerne Ihren Fall und wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Falls Sie der Verursacher eines Verkehrsunfalls sind, dann müssen Sie Ihre Versicherung bestenfalls unmittelbar nach dem Unfall verständigen. Sollte dies aus den verschiedensten Gründen nicht möglich sein, muss die Schadensmeldung spätestens innerhalb einer Woche ab dem Unfall geschehen. In der Regel steht die Meldefrist des Unfalls bei Ihrer Versicherung in den Vertragsdaten.

Sollten Sie nicht der Verursacher des Kfz Unfalls sein, dann müssen Sie Ihre Versicherung nicht verständigen.

Die Kosten für die Arbeit unserer Gutachten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB). Nach einem unverschuldeten Kfz Unfall fallen Kosten für die Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzung an – diese Kosten fallen also nicht für Sie an, solange Sie nicht Unfallverursacher sind. Kommen Sie bei Fragen rund ums Thema Kfz Gutachten und Kfz Sachverständiger auf unsere Experten zu.

Ihre Versicherung erhält, nach Begutachtung Ihres Kraftfahrzeugs, circa 24 Stunden später von unseren speziell ausgebildeten Experten das unabhängige Gutachten vorgelegt.

Sollte es jedoch ein Spezialfall sein, wenn zum Beispiel äußerst detaillierte Untersuchungen des Fahrzeugs notwendig sind oder es zu Problemfällen kommt, kann es länger als 24 Stunden dauern.

In diesem Fall erhalten Sie von uns automatisch eine Benachrichtigung der Umstände sowie eine ausführliche Aussage mit allen relevanten Informationen. Wir schildern Ihnen das Vorgehen, wann wir das Gutachten circa fertig erstellt haben und wann Ihre Versicherung das unabhängige Gutachten erwarten kann.

Diese Auseinandersetzung ist ein gängiger Streitpunkt zwischen Geschädigten und Versicherer. Die Reparaturkosten definieren sich anhand der zugrunde gelegten Werkstattpreise. Deshalb versuchen einige Versicherungen auf freie Werkstätte (oftmals Partnerwerkstätte der Versicherungen) zu verweisen. Die freien Werkstätte kalkulieren in der Regel Ersatzteilpreise sowie Stundensätze günstiger als Markenwerkstätte – Sie haben jedoch die freie Werkstattwahl und müssen keinerlei Kompromisse schließen. Sie sind auf der Suche nach einer professionellen Partnerwerkstatt für Ihr Unfall Kfz? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos – das WSG-Team hilft Ihnen gerne.

Sobald ein von uns unabhängiges Gutachten erstellt wurde, können Sie als Geschädigter entscheiden, ob Sie die Kosten für die Beseitigung des Schadens laut WSG-Gutachten an Ihnen ausgezahlt oder bei der Versicherung eine Reparaturrechnung von einer Werkstatt eingereicht werden soll.

Sollten Sie sich für eine Auszahlung entscheiden (wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet) darf die Versicherung ausschließlich den Nettobetrag nutzen. Bei der Abrechnung laut Werkstattrechnung sollten Sie stets auf die komplette Rechnungssumme (brutto Endbetrag) bestehen.

Bei Schwierigkeiten der Abwicklung können wir Ihnen auch gerne einen unserer Verkehrsrechtsanwälte empfehlen – durch unsere jahrelange Erfahrung arbeiten wir ausschließlich mit Profis auf deren Gebiet und in der Gutachten-Branche. Ein Vorteil bei der Inanspruchnahme eines Verkehrsrechtsanwalts ist, dass dieser nach den rechtlichen Bestimmungen handelt und dadurch die Versicherung dazu anhält, die Regulierung Ihres Geldes zeitnah durchzuführen.

Nachdem das von uns erstellte Gutachten bei Ihrer Versicherung angekommen ist, wird die Sachlage von der Versicherung bearbeitet und gegebenenfalls über einen Schadenhergang mit Rechtsanwälten geeinigt. Je nach Aufwand und Komplexität des Verkehrsunfalls, entscheidet dieses Vorgehen, wie schnell Sie Ihr Geld erhalten. Erfahrungsgemäß kann dies bis zu 6 bis 8 Wochen dauern.

Sie hatten ein Verkehrsunfall und Ihr Gegenüber (oder Sie selbst) ein im Ausland versichertes Auto? Sie brauchen sich aber keine Sorgen machen: egal ob ein deutsches oder ausländisches Kfz, der Schaden wird immer der gegnerischen Versicherung gemeldet. Viele ausländische Versicherungen haben hier in Deutschland Vertretungsversicherungen, welche die Angelegenheiten dann klären. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Polizei, damit diese alle relevanten Daten und Informationen aufnehmen kann. Essenziell ist es, dass der Personalausweis und vor allem die “grüne Versicherungskarte” des Gegners abfotografiert wird.

Vorab kann ein Gutachten von uns erst feststellen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden besteht. Daher sollten Sie immer einen Gutachter beauftragen und insbesondere dann, wenn Ihr Kraftfahrzeug großen (augenscheinlichen) Schaden aufweist. In der Regel können wir für Sie in solchen Fällen große Erfolge garantieren.

Auch eine Reparatur ist bei wirtschaftlichen Totalschäden nicht auszuschließen. Nach unserem ermittelten Gutachten können Sie sich bei unseren Experten den Rat einholen, ob sich eine Reparatur Ihres Kfz lohnt. Die 130% Regel sowie die Entscheidung, ob Sie das Fahrzeug nach der Reparatur trotzdem weiterfahren möchten, sind essenzielle Bestandteile für eine logische Entscheidung.

Das Thema Totalschaden ist äußerst komplex, weswegen wir Ihnen und unseren Kunden stets raten, sich bei unseren Experten professionellen Rat einzuholen. Unsere Gutachter wissen, worauf es beim Umgang mit Verkehrsunfällen (mit möglichen Totalschaden) und der Abwicklung der Sachlage ankommt.

Auch hier empfehlen wir Ihnen sich ein Gutachten einzuholen. Damit Sie den Wiederbeschaffungswert vom Nutzungsausfall Ihres Kraftfahrzeugs zurück erhalten, ist ein Gutachten unabdingbar. Sie brauchen Hilfe, um die Summe des Nutzungsausfall Ihres PKWs zu ermitteln? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

Erstklassiger Service von A bis Z – wir kümmern uns um Ihren Unfall und sind für Sie da. Innerhalb von circa 24 Stunden wird von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern ein Gutachten erstellt und der gegnerischen Versicherung vorgelegt. Bei Schwierigkeiten profitieren Sie von unserer Connection zu Top-Anwälten in Hamburg, welche die Schadensansprüche zügig geltend machen. Sollten Sie bei Bedarf einen Abschleppservice benötigen können wir gerne Ihr Auto abschleppen und auch direkt in unserer Partnerwerkstatt die nötige Reparatur durchführen. Unser Karosserie- und Lackierfachbetrieb übernimmt gerne die zu beseitigenden Mängel.

Sie erhalten also von uns ein rundum sorglos Paket mit erstklassigem Service, fairen Preisen, schnellen Abwicklungen sowie exzellenten Partnern und weiteren Dienstleistungen – mitten in Hamburg!
Bei Fragen rund ums Thema WGS Gutachten Hamburg oder wie Sie bei einem Verkehrsunfall vorgehen sollten können Sie unsere Fachleute gerne jederzeit kontaktieren. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute, bleiben Sie aufmerksam im Verkehr und gesund!

Was für viele Menschen noch befürchtet wurde (Verlust von Garantieleistungsansprüche sowie Gewährleistungsansprüche) ist seit dem 01. Juni 2010 beschlossene Sache – Hersteller dürfen die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr daran knüpfen, ob Inspektionen, Reparaturen und vieles mehr in Vertragswerkstätten durchgeführt worden sind. Die in der EU geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt dies. Somit kann ihr Scheckheft auch dann gepflegt sein, wenn Sie nicht eine Vertragswerkstatt der Hersteller für jegliche Dienstleistungen genutzt haben oder in Zukunft nutzen werden. Dies gilt sowohl für Gebraucht- als auch Neuwagen.

Trotzdem ist Vorsicht geboten: ein Garant für ein mangelfreies Fahrzeug ist das vollständige Scheckheft nicht. Dadurch empfehlen wir Ihnen vor Unterzeichnung des Kaufvertrags für Ihr neues Fahrzeug uns als unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen, das Kraftfahrzeug gründlichst unter die Lupe zu nehmen. So können Sie sich beim Kauf absichern und voll und ganz auf das neue Kfz freuen.

Lassen Sie sich vertrauensvoll beraten

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TELEFON

040 63864704

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