Kfz Wert- und Schadengutachten
in Hamburg
Haben Sie einen Unfall in Hamburg gehabt und brauchen schnelle Unterstützung vor Ort?
Wir als Kfz-Sachverständige helfen Ihnen gerne sofort!
Wir sind 24/7 erreichbar – rufen Sie uns einfach an
jeden Tag in der Woche
für Sie erreichbar!
Wir sind
innerhalb von
60 Min. vor Ort!
fertigen wir Ihr
Gutachten an!
Auf Wunsch empfehlen wir
Ihnen eine Anwaltskanzlei,
die auf Verkehrsrecht
spezialisiert ist!
Unsere dienstleistungen
ZERTIFIZIERTE PROFIS IN UNSEREM FACH – UNABHÄNGIG, SCHNELL UND KOMPEtent
Mit diesem Gutachten wird der entstandene Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt. Die Kosten des Gutachtens zahlt, bei einem fremdverschuldeten Unfall, die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Wir sind Ihre zuverlässigen Partner für LKW-Gutachten in Hamburg und Umgebung. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug.
Wir prüfen Ihr Caravan, Wohnmobil oder Wohnwagen in den Bundesländern Hamburg und Baden-Württemberg vor Ort und fungieren als professioneller Prüfdienstleister.
Suchen Sie einen erfahrenen Kfz Gutachter für Oldtimer in Hamburg? Wir sind spezialisiert auf Oldtimer aller Marken und bieten umfassenden Service ohne versteckte Kosten.
UNSER QUALITÄTSVERSPRECHEN
Ihre Schadensersatz ist unser Ziel. Und das so günstig, wie möglich für Sie. Deswegen bieten wir Ihnen unter anderem eine kostenlose Anfahrt in Hamburg und Umgebung an, sowie eine kostenlose Erstberatung am Telefon. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung als KFZ Sachverständiger erhalten Sie ein breites Spektrum an Service und Beratung in allen Bereichen des Automobils.
Unser Job ist getan, wenn Sie glücklich und wieder mobil sind!
-
Kostenlose Anfahrt in
Hamburg und Umgebung - Immer erreichbar
-
Langjährige Erfahrung in allen
Bereichen des KFZs - Zufriedenheitsgarantie
UNSERE KUNDENBEWERTUNGEN
DIE PARTNER VON WSG KFZ-SACHVERSTÄNDIGER AUF EINEN BLICK
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wir haben für Sie einige Fragen gesammelt, die uns oft gestellt werden.
Ich hatte einen Autounfall, was muss ich tun?
Bei einem Autounfall ist es wichtig, dass Sie gesund sind! Nachdem Sie überprüft haben, ob es Ihnen gut geht sollten Sie, falls Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind, sofort die Polizei verständigen, damit diese zur Unfallstelle kommt. Es kann aus den verschiedensten Gründen dazu kommen, dass die Polizei nicht zur Unfallstelle fährt. In diesem Fall nehmen Sie die Daten des Verursachers auf und lassen sich die Schuld des Unfallverursachers von der Person bestätigen – dies ist äußerst wichtig, damit es im Nachhinein nicht zu eine Aussage-gegen-Aussage Situation kommt.
Nachdem Sie diese Punkte durchgeführt haben, rufen Sie unsere Servicemitarbeiter an und schildern Ihre Situation. Als erfolgreicher Kfz Gutachter klären wir als WSG alles Weitere für Sie, sodass Sie beruhigt durch die Unfallsituation kommen.
Welche Daten sollte man bei einem Verkehrsunfall aufnehmen?
Im Falle es eines Verkehrsunfalls sollten Sie als Unfallgeschädigter folgende Daten von der verursachenden Person und der Sachlage notieren:
- Schadensort
- Datum und Uhrzeit (Zeitpunkt des Unfalls)
- Unfallhergang (je genauer die Beschreibung, desto besser)
Sollten Sie die Möglichkeit besitzen, Fotos vom Unfallort, von den Fahrzeugen und Ähnliches machen zu können, empfehlen wir Ihnen dies. Bilder können Ihnen im Falle eines Rechtsstreits Recht geben.
Soll ich der Polizei jeden Unfall melden?
Prinzipiell gilt: sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls, lohnt es sich die Polizei zu rufen und den Unfall zu melden. Sollte es so sein, dass die Polizei nicht zur Unfallstelle fährt und den Unfall somit nicht aufnimmt, haben Sie wie bereits oben beschrieben die Möglichkeit, die Personaldaten und die Bestätigung des Verursachers mit Unterschrift aufzunehmen.
Besteht für mich das Recht, einen eigenen Kfz Gutachter auszusuchen?
Ja! Sie haben das Recht einen freien Kfz Gutachter zu wählen. Selbst wenn der Versicherer des Unfallverursachers auch einen Kfz Gutachter in Auftrag gibt, besteht für Sie das Recht auf freie Gutachterwahl.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Damit die Chancengleichheit aufrecht erhalten bleibt, steht Ihnen im Haftpflichtschadenfall gegenüber dem Versicherer ein objektiver sowie neutraler Sachverständiger Ihres Vertrauens zu. Sie brauchen sich somit nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Solange Sie nicht der Verursacher sind, haben Sie also ein Anrecht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Die unabhängigen Dienste unserer Sachverständigen erzielen für Sie erfahrungsgemäß die besten Ergebnisse. Schildern Sie uns gerne Ihren Fall und wir beraten Sie gerne unverbindlich.