Fragen und Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema KFZ-Gutachten 

Sollten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sein, so steht es Ihnen zu, dass Sie einen freien Sachverständigen konsultieren, der den Schaden bewertet und je nach Schaden, Tipps und Handlungsanweisungen gibt.

Wenn Sie der Geschädigte sind und den Unfall nicht verursacht haben, ist das Gutachten für Sie kostenlos!

Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sowohl die Kosten für den KFZ-Sachverständigen, als auch die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt.

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, der durch folgende Umstände entstehen kann: Schaden durch Eingenverschulden, höhere Gewalt, Diebstahl, höhere Naturgewalten und Brand o.Ä..

Normalerweise schickt Ihre Versicherung einen Sachverständigen zur Schadensaufnahme. Sollten Sie aber mit dem Gutachten nicht zufrieden sein, so können Sie in „zweiter Instanz“ über ein Sachverständigenverfahren einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Im Anschluss werden beide Gutachten von einem Obergutachter verglichen und bewertet. 

Aber Achtung: In diesem Verfahren fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden diese Kosten übernommen, sprechen Sie in diesem Fall am besten mit Ihrer Versicherung.

Nein, die Möglichkeit besteht, dass Sie sich den Reparatur Gesamtbetrag netto auszahlen lassen.

Hier greift die „fiktive Abrechnung“, dabei werden die Reparaturkosten erfasst und berechnet. Hiervon müssen Sie aber die Mehrwertsteuer abziehen, da in dem Fall keine Steuer anfällt. Nachzulesen auch im BGB §249.

Achtung: Bei diesem Verfahren entstehen Kosten, die Sie ggf. tragen müssen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, inwieweit sie Sie unterstützt.

Bei einem unverschuldeten Unfall: Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Mietwagen, welches sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs orientiert.

Sollten Sie das nicht wollen, so können Sie auch eine Auszahlung durch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, der sich anhand spezieller Tagessätze errechnen lässt. Gerne beraten wir Sie hierbei.

Eine Wertminderung tritt ein, wenn der Wagen nicht vollständig repariert werden konnte bzw. nicht in den vorherigen Zustand gebracht werden kann.

Normalerweise kann man die meisten Schäden am Fahrzeug vollständig beheben. Manchmal fallen aber einige versteckte Mängel erst später auf. Somit ist der Wagen weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert = Wertminderung.

Wenn man den Mangel mit dem Unfallschaden in Verbindung bringen kann, dann haben Sie noch Chancen auf Schadensersatz. WSG erstellt für Sie ein professionelles Gutachten, sodass auch dieser Punkt von vornherein beachtet wird.

Sollten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sein, so steht es Ihnen zu, dass Sie einen freien Sachverständigen konsultieren, der den Schaden bewertet und je nach Schaden, Tipps und Handlungsanweisungen gibt.

Wenn Sie der Geschädigte sind und den Unfall nicht verursacht haben, ist das Gutachten für Sie kostenlos!

Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sowohl die Kosten für den KFZ-Sachverständigen, als auch die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt.

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, der durch folgende Umstände entstehen kann: Schaden durch Eingenverschulden, höhere Gewalt, Diebstahl, höhere Naturgewalten und Brand o.Ä..

Normalerweise schickt Ihre Versicherung einen Sachverständigen zur Schadensaufnahme. Sollten Sie aber mit dem Gutachten nicht zufrieden sein, so können Sie in „zweiter Instanz“ über ein Sachverständigenverfahren einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Im Anschluss werden beide Gutachten von einem Obergutachter vergleichen und bewertet. 

Aber Achtung: In diesem Verfahren fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden diese Kosten übernommen, sprechen Sie in diesem Fall am besten mit Ihrer Versicherung.

Nein, die Möglichkeit besteht, dass Sie sich den Reparatur Gesamtbetrag netto auszahlen lassen.

Hier greift die „fiktive Abrechnung“, dabei werden die Reparaturkosten erfasst und berechnet. Hiervon müssen Sie aber die Mehrwertsteuer abziehen, da in dem Fall keine Steuer anfällt. Nachzulesen auch im BGB §249.

Achtung: Bei diesem Verfahren entstehen Kosten, die Sie ggf. tragen müssen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, inwieweit sie Sie unterstützt.

Bei einem unverschuldeten Unfall: Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Mietwagen, welches sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs orientiert.

Sollten Sie das nicht wollen, so können Sie auch eine Auszahlung durch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, der sich anhand spezieller Tagessätze errechnen lässt. Gerne beraten wir Sie hierbei.

Eine Wertminderung tritt ein, wenn der Wagen nicht vollständig repariert werden konnte bzw. nicht in den vorherigen Zustand gebracht werden kann.

Normalerweise kann man die meisten Schäden am Fahrzeug vollständig beheben. Manchmal fallen aber einige versteckte Mängel erst später auf. Somit ist der Wagen weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert = Wertminderung.

Wenn man den Mangel mit dem Unfallschaden in Verbindung bringen kann, dann haben Sie noch Chancen auf Schadensersatz. WSG erstellt für Sie ein professionelles Gutachten, sodass auch dieser Punkt von vornherein beachtet wird.

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